Beteiligungspflicht einer Behörde festlegen
Die verpflichtende Beteiligung einer Behörde an einem Verfahren bestimmen Verfahrensbetreuende mit den entsprechenden Parametern.
Nach Durchführung der folgenden Schritte, werden die Behörden in der Beteiligung in der Spalte Notwendig angezeigt.
Parametereinstellungen
Welche Behörde soll notwendig beteiligt werden?
Wählen unter Parameter > Sachbearbeitung/Registratur > Kennziffern > Steuerung im Arbeitsbereich im Bereich zu beteiligende Stellen die Behörden aus, die beteiligt werden sollen, siehe Kennziffern-Steuerung.
Wie soll diese Behörde beteiligt werden?
Wie die ausgewählten Behörden beteiligt werden stellen Sie unter Parameter > Sachbearbeitung/Registratur > Umlaufverfahren > Steuerung Beteiligungsverfahren, siehe Ämter/Behörden/TÖB.
Hier legen Sie u. a. fest,
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welche Bearbeitungsart
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welche(r) Standarddruck(e)
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bei Vorhandensein einer Mailadresse – ob der Druck per Mail versendet werden soll
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welche Bearbeitungsfrist bei Beteiligung einer Behörde vorgeschlagen wird
Beteiligungspflicht über den Bearbeitungsbogen festlegen
Alternativ zu den beschriebenen Parametereinstellungen können Sie die Beteiligung einer Behörde auch über den Bearbeitungsbogen festlegen. Hierbei lösen definierte Antworten im Bearbeitungsbogen Beteiligungen aus.
Rufen Sie hierzu unter Parameter > Sachbearbeitung/Registratur > Bearbeitungsbogen > Bearbeitungsbögen den Bearbeitungsbogen auf (oder legen einen neuen an).
Nehmen Sie dann unter Abschnitte / Fragenkatalog / Beteiligung die Einstellungen vor, um eine Behörde notwendig zu beteiligen, siehe Beteiligung.
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